Der Stadtteilbeirat Alterlangen beantragt in seiner Öffentlichen Sitzung vom 9.03.2022 Auskunft von der Stadt Erlangen, ob und wenn ja welche Maßnahmen aktuell getroffen werden, um die hohe Lärmbelastung in der Schallershofer Straße zu reduzieren – insbesondere in Hinblick auf die im Lärmaktionsplan 2020 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung in dieser Straße, welche dort als Lärmschwerpunkt gelistet ist. Zudem werden aktuelle Lärmmessungen in der Schallershofer Straße beantragt.
Der Stadtteilbeirat Alterlangen bestärkt die Stadt Erlangen darin, sich im Rahmen der Städtetags-Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr“ weiter mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Kommunen mehr Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen in ihrem Stadtgebiet erhalten.

Die ganztägige Einführung von Tempo 30 auf der Schallershofer Straße zwischen Kosbacher Damm und
Neumühle, sobald die Möglichkeiten hierfür geschaffen sind, wird beantragt.

Zudem wird die Prüfung und ggf. Umsetzung eines generellen Durchfahrverbots für LKWs in der
Schallershofer Straße im Bereich zwischen Neumühle und Kosbacher Damm beantragt.

Begründung:

Der Stadtteilbeirat Alterlangen wurde von mehreren Anwohner/innen der Schallershofer Straße darauf hingewiesen, dass dort neben der ohnehin schon stark vorhandenen verkehrlichen Belastung seit einiger Zeit zusätzlich ein sehr hohes Aufkommen an LKWs herrscht. So erfolgt der Zulieferverkehr verschiedener Firmen immer häufiger über die Schallershofer Straße, obwohl das Gewerbegebiet Schallershof, das Autohaus Feser-Biemann, der Baumarkt Obi und das Versorgungszentrum Neumühle perfekt über den Büchenbacher Damm an die Stadt und die Autobahn angebunden sind. Auch ein erhöhtes Aufkommen an Baufahrzeugen ist festzustellen. Darüber hinaus dient die Schallershofer Straße offensichtlich vermehrt als Abkürzung zur A3. Zudem wurden in Höhe des BSC im Sommer häufig LKWs über Nacht geparkt, obwohl hier Parken nur für PKWs erlaubt ist. Das Abfahren dieser LKWs am sehr frühen Morgen stört die Nachtruhe. Die geschilderte Situation führt zu einer hohen Belastung durch Lärm und Abgase und bringt zudem erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich: Direkt an der Schallershofer Straße liegen eine Grundschule, ein Kindergarten, ein Spielplatz, ein Sportverein und eine Kirche. Viele Schülerinnen der Grundschule sowie des Schulzentrums West müssen die Straße auf ihrem Schulweg queren. Das Queren der Straße ist durch die hohe Verkehrsbelastung sehr schwierig und manchmal auch gefährlich. Zudem führt der LKW-Verkehr zu einer Gefährdung von Radfahrer*innen auf dem neu angelegten Fahrradstreifen.

Die Wahrnehmung der Anwohner/innen bezüglich der Lärmbelastung wird dadurch bekräftigt, dass der Lärmaktionsplan der Stadt Erlangen die Schallershofer Straße als Lärmschwerpunkt listet. Da der LKW-Verkehr nach Auskunft einer Anwohnerin erst seit Frühling 2021 deutlich zugenommen hat, ist davon auszugehen, dass sich die Situation seit Erstellung des Lärmaktionsplans 2020 noch verschärft hat, so dass aktualisierte Lärmmessungen zur Einschätzung der gegenwärtigen Situation sehr hilfreich sind.

Ergebnis der Sitzung des UVPA vom 20.09.2022 zu dem o.g. StBR-Antrag:

Aktuell ist in der Schallershofer Straße zwischen Kosbacher Damm und Hsnr. 27 streckenbezogen Tempo 30 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 07:00 bis 17:00 Uhr angeordnet. Wie im Antrag richtig angebracht, kann geprüft werden, ob die Anordnung aus Lärmschutzgründen auch in die Nachtstunden erweitert werden kann. Die Verwaltung wird dies sowie ein mögliches Durchfahrverbot für LKWs überprüfen. Unabhängig davon setzt sich die Stadt Erlangen als Unterstützer der angesprochenen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ auch weiterhin für eine Ausweitung der Anordnungsmöglichkeiten von Tempo 30-Regelungen ein. Darüber hinaus bemüht sich die Stadt Erlangen um eine Teilnahme an einem Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen.

In Bezug auf die Verkehrsbelastung aufgrund des Durchgangsverkehrs verfolgt die Verwaltung das Ziel, die Bündelungsfunktion der Schallershofer Straße als Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr zu reduzieren. Ein erster Ansatz hierfür bildet das Vorrangnetz aus dem Verkehrsentwicklungsplan, für das ein Beschluss des UVPA vorliegt (613/009/2020). In dem Vorrangnetz wird die Schallershofer Straße als Hauptverkehrsstraße zweiter Ordnung eingestuft, die parallel westlich des Kanals führende Straße Am Europakanal als Hauptverkehrsstraße erster Ordnung. Bei Hauptverkehrsstraßen zweiter Ordnung handelt es sich um Straßen, die aufgrund ihrer Lage und Verkehrsbedeutung im Netz als notwendige Hauptverkehrsstraßen angesehen werden, aber nicht die gleiche Bündelungsfunktion wie die Hauptverkehrsstraßen erster Ordnung erhalten sollen. Auf dieser Basis soll eine Verlagerung der Durchgangsverkehre durch die Schallershofer Straße auf die Straße Am Europakanal angestrebt werden. Als erster konkreter Schritt wird eine angepasste wegweisende Beschilderung geprüft, die die Führung über die Straße Am Europakanal für Kfz besser verdeutlicht.