An die Stadtverwaltung wurde aus dem Seniorenbeirat das Anliegen einer fehlenden, sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger in der Schallershofer Straße auf Höhe der Bushaltestellen „Alterlangen, Schallershofer Straße“ herangetragen. Nach eingehender Analyse von Amt 66 wurde die Möglichkeit einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel herausgearbeitet, die vorbehaltlich einer entsprechender Mittelbereitstellung von 100.000 € frühestens 2022 erfolgen kann.
In der Stadtteilbeiratssitzung vom 03.03.2021 gab es nach interner Aussprache zu diesem Vorhaben folgenden Antrag an die Stadtverwaltung:
- Der Stadtteilbeirat beantragt, dass die durch den Beschluss des UVPA auf Antrag des Senior*innenbeirates zu errichtende Querungshilfe zunächst als temporäre Querungshilfe umgesetzt wird.
- Der Stadtteilbeirat beantragt weiterhin eine Ortsbegehung mit relevanten Interessensvertreter*innen mit dem Ziel, an dieser Stelle nicht nur eine sichere Querung für den Fußverkehr zu gewährleisten, sondern auch die Radverkehrs-verbindung zwischen Wiesengrund und Büchenbach (Siedlerstraße – Schallershofer Straße – Georg-Krauß-Straße) zu optimieren. Insbesondere wird die Radverkehrsführung auf dem Gehsteig entgegen der Fahrtrichtung
bemängelt. Eine Prüfung, ob an dieser Stelle eine „große Lösung“ Abhilfe für Rad- und Fußverkehr geschaffen werden kann, soll erfolgen.
Die temporäre Umsetzung wurde von der Verwaltung nicht weiterverfolgt, da diese nicht barrierefrei umsetzbar gewesen und damit dem ursprünglichen Antrag des Seniorenbeirates zuwidergelaufen wäre. Eine Ortsbegehung mit relevanten Interessensvertreter*innen fand am 14.06.2022 statt. Dabei kamen alle Anwesenden überein, dass die beiden angesprochenen Themenpunkte „barrierefreie Querungshilfe“ und „Radverkehrsverbindung zwischen Wiesengrund
und Büchenbach“ nicht miteinander in Verbindung stehen, sondern einzeln betrachtet werden müssen.
In der UVPA-Sitzung am 26.07.2022 wurde daher die barrierefreie Querungshilfe in der Schallershofer Straße, wie im UVPA am 19.01.2021 beschlossen und für eine Umsetzung freigegeben.
Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2023 sowie für die mittelfristige Finanzplanung
sind bei Referat II zum Haushalt nach zu melden.
Somit gilt für die Stadtverwaltung der Antrag 074/2021 des StBR Alterlangen als bearbeitet.