Viele Menschen haben Probleme, sich in Erlangen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Der Stadtrat hat daher im Februar 2020 eine so genannte Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen. Sie stellt Vorgänge unter Genehmigungs-vorbehalt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Das heißt: Soll Wohnraum anders genutzt werden als zu Wohnzwecken, ist eine Genehmigung notwendig. Entsprechende Änderungen müssen bei der Stadt beantragt werden (www.erlangen.de/zweckentfremdung). Ziel der Satzung ist es zudem, zweckfremd genutzten Wohnraum wieder dem freien Wohnungsmarkt zuzuführen. Zweckfremd können zum Beispiel die gewerbliche oder berufliche Nutzung von Wohn-raum, eine ungenehmigte Vermietung als Ferienwohnung, Leerstand oder Abriss sein. Mutmaßliche Zweckentfremdungen können entsprechend bei der Stadt gemeldet werden.

Zwei Jahre, nachdem die Satzung in Kraft getreten ist, hat das Referat für Planen und Bauen nun eine erste Bilanz gezogen. „Bis zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurden insgesamt 206 Fälle erfasst, 127 Fälle wurden abschließend bearbeitet. In den Verfahren konnte eine Gesamtwohnfläche von rund 8.750 Quadratmetern wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Größtenteils wurde – meist nach dem Abbruch von Bestandswohnraum – Ersatzwohnraum in einer Größenordnung von 7.650 Quadratmeter geschaffen“, so Baureferent Josef Weber. Bei weiteren rund 1.100 Quadratmetern konnte die zweckfremde Nutzung unterbunden oder verhindert werden.

In der Sitzung des Bauausschuss / Werkausschuss für Entwässerungsbetrieb am 15.03.2022 wurde ein Bericht über den Stand der Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) im Stadtgebiet Erlangen vorgelegt:

Für die Rechtmäßigkeit von Überprüfungen von Wohnraum-Zweckentfremdung durch die städtische Verwaltung gilt die Satzung der Stadt Erlangen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEVS) mit dem In-Kraft-Treten am 07.02.2020.

Quelle: RathausReport vom 15.03.2022 und www.erlangen.de