Der Stadtteilbeirat beantragt in seiner Öffentlichen Sitzung vom 9.03.2022 die Überprüfung der Gestaltung der Ampelanlage an der Kreuzung Neumühle / Schallershofer Straße. Insbesondere die Kombination aus großer Ampel für den Radverkehr und Ampel für den motorisierten Verkehr auf der Straße Neumühle (vom Büchenbacher Damm kommend) soll überprüft und die große Ampel für den Radverkehr gegebenenfalls entfernt werden.

Begründung:

Die Schaltung der Ampel an dieser Kreuzung wurde vor wenigen Jahren überarbeitet. Dabei wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich hier um eine der Hauptverbindungen des Radverkehrs in den Erlanger Westen handelt, indem der Rad- und Fußverkehrs stadtauswärts und der rechtsabbiegende Autoverkehr der Neumühle in die Schallershofer Straße jeweils eine eigene Grünphase erhalten haben.
Beobachtungen zeigen jedoch, dass es nach wie vor zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt, da rechts-abbiegende Autos auf das Signal der großen Fahrradampel reagieren und losfahren, wenn es für Radfahrende und Fußgänger/innen – nicht jedoch für den rechtsabbiegenden, motorisierten, Verkehr – grün wird. Nachdem die Ampelschaltung bereits vor einigen Jahren geändert wurde und auch immer wieder Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen so reagieren, scheint es sich nicht um die Gewöhnung an die vorherige Lösung zu handeln. Vielmehr liegt es nahe, dass die Position an der großen Radverkehrsampel an der Stelle, wo in der Regel eine eigene Ampel für den rechtsabbiegenden Verkehr angebracht wird, zu Verwechslungen bei Autofahrer/innen führt. Eine Entfernung dieser Ampel, die für den Radverkehr nicht nötig ist, da eine kleine Fahrradampel vorhanden ist, könnte hier einfach Abhilfe schaffen.

Ergebnis der UVPA-Sitzung vom 20.09.2022 zum StBR-Antrag (s.o.):

Seitens des Stadtteilbeirates Alterlangen wurde beantragt, dass die Kreuzung Neumühle/ Schallershofer Straße überprüft wird. Grund hierfür ist, dass die Kfz, die von der Neumühle rechts in die Schallershofer Straße abbiegen, sich durch das Umschalten der Radfahrampel auf Grün „mitziehen“ lassen.
Die rechtsabbiegenden Kfz müssen generell als Abbiegende den Vorrang der Fußgänger und Radfahrer beachten. Insofern ist dies daher als nicht so kritisch anzusehen.
Dementsprechend gibt es in der polizeilichen Unfallaufnahme für die genannte Fahrbeziehung keinerlei Unfälle.
Die Verwaltung wird die Kreuzung weiterhin im Blick behalten.