Durch die enorme Zunahme von Fluglärm über Alterlangen, vor allem in den Nächten zwischen 1:00 und 4:00 Uhr, häufen sich die Beschwerden von Anwohnern.

U.A. schreibt Frau A. dazu am 16.09.2021 in einem Leserbrief zum Artikel „Wenig Handhabe gegen Fluglärm“ der EN vom 13.08.2021: „Hiermit möchte ich mich über die massive nächtliche Lärmbelästigung durch nachts vom Flughafen Nürnberg startende Maschinen, die den Ortsteil Alterlangen in geringer Höhe und dadurch mit großem Lärm überfliegen, beschweren und um Abhilfe bitten.“

Viele Bürger fühlen sich durch den Lärm in ihrer Nachtruhe erheblich gestört und fragen nach wo man sich bezüglich einer Änderung der Flugrouten oder einem Verbot von Nachtflügen hinwenden kann.

Hierzu existieren sog. Fluglärmkommissionen an den einzelnen Flughäfen als feste, gesetzlich vorgeschriebene Institutionen, die sich mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flugplatzes beschäftigen. Geregelt ist dieses im Paragraphen 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG).

Der Beirat bittet daher alle betroffenen Bürger ihre Beschwerden direkt an folgende Adresse zu richten:

Fluglärmkommission Nürnberg

c/o Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern

Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg

Telefon:  0911 – 52700 39 – Fax:  0911 – 52700 9939 – E-Mail: reiner.lux@reg-mfr.bayern.de

Internet:  https://www.airport-nuernberg.de/fluglarmkommission-ecb7836f6f7939c6

Vorsitzender: Dr. Ulrich Blaschke
Fluglärmschutzbeauftragter: Reiner Lux